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Liebe Interessenten,

wir gehen davon aus, da Sie sich auf dieser Seite eingefunden haben, dass Sie sich entschlossen haben, in unserer Anlage einen Kleingarten zu pachten. 
Zu dieser Entscheidung möchten wir Sie erst einmal auf das herzlichste beglückwünschen. Gartenarbeit, also Bewegung an der frischen Luft, ist sehr gesund und dient der aktiven Erholung. Selbst gezogenes und geerntetes Obst und Gemüse schmecken nochmal so gut wie gekauftes und auch die Freude über die Blumenpracht, die wir selbst gestaltet haben, ist ein nennenswerter Faktor. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle noch ein paar weitere Faktoren ans Herz legen, die Ihre Entscheidung beeinflussen könnten.
Im Anschluss an den Absatz 'Kosten eines Kleingartens'  finden Sie das Formular zur Beantragung der Pacht eines Kleingartens.

 

Gestaltung der Kleingärten

Ein Kleingarten ist nach dem Bundeskleingartengesetz" ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung).
Es ist deshalb im § 8 der vom Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V., dem unserer Gartenverein angehört, herausgegebenen 
Kleingartenordnungunter anderem festgelegt, dass dem Anbau von Gartenbauerzeugnissen, zu denen insbesondere Obst, Gemüse, Kräuter- und Gewürzpflanzen sowie Blumen gehören, Vorrang haben und die ausschließliche oder überwiegende Gestaltung der Kleingärten als Zier- oder Erholungsgärten unzulässig ist.


Kosten eines Kleingartens