Freie Gärten
Liebe Interessenten,
wir gehen davon aus, da Sie sich auf dieser Seite eingefunden haben, dass Sie sich entschlossen haben, in unserer Anlage einen Kleingarten zu pachten.
Zu dieser Entscheidung möchten wir Sie erst einmal auf das herzlichste beglückwünschen. Gartenarbeit, also Bewegung an der frischen Luft, ist sehr gesund und dient der aktiven Erholung. Selbst gezogenes und geerntetes Obst und Gemüse schmecken nochmal so gut wie gekauftes und auch die Freude über die Blumenpracht, die wir selbst gestaltet haben, ist ein nennenswerter Faktor. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle noch ein paar weitere Faktoren ans Herz legen, die Ihre Entscheidung beeinflussen könnten.
Im Anschluss an den Absatz 'Kosten eines Kleingartens' finden Sie das Formular zur Beantragung der Pacht eines Kleingartens.
Gestaltung der Kleingärten
Ein Kleingarten ist nach dem „Bundeskleingartengesetz" ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung).
Es ist deshalb im § 8 der vom Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V., dem unserer Gartenverein angehört, herausgegebenen Kleingartenordnungunter anderem festgelegt, dass dem Anbau von Gartenbauerzeugnissen, zu denen insbesondere Obst, Gemüse, Kräuter- und Gewürzpflanzen sowie Blumen gehören, Vorrang haben und die ausschließliche oder überwiegende Gestaltung der Kleingärten als Zier- oder Erholungsgärten unzulässig ist.
Pächter- und Bewerber-Mitgliedschaft
Als Pächter müssen Sie Mitglied im Kleingärtnerverein „Leipzig-Lindenau e. V.” Friesengärten sein. Daraus erwächst gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung die Verpflichtung zur Zahlung der Aufnahmegebühr von einmalig 30,00 €, des Mitgliedsbeitrags von 25,00 €/pro Jahr und der Erbringung von 8 Gemeinschafts-Arbeitsstunden oder im Falle der Nichtleistung im Folgejahr zur Zahlung von 30,00 € pro Stunde. Als Bewerber um einen Kleingarten können Sie bereits eine Bewerber-Mitgliedschaft und damit alle Mitgliederrechte laut Vereinssatzung erwerben.
Kosten eines Kleingartens
Anschaffungskosten
Alles was im Kleingarten an Anpflanzung, Bebauung und Einrichtung vorhanden ist, ist Eigentum des Pächters. Vor der Übernahme eines Gartens, wird von einem Mitglied der Wertermittlungskommision des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V. der Wert ermittelt und protokolliert. Was der abgebende vom zukünftigen Pächter tatsächlich haben möchte (oft weniger als ermittelt), ist alleinige Sache des abgebenden Pächters und damit Verhandlungssache. Es werden deshalb in der Auflistung der freien Gärten keine Angaben
Freie Gärten
Im Moment gibt es leider keinen freien Garten in unserer Anlage.
Wenn Sie Interesse an einem der als nächstes frei werdenden Gärten haben, können Sie sich Montags in der Zeit von 16 - 17 Uhr in unserer Vereinsgaststätte bei unserer Vereinsvorsitzenden, Frau Dilsner, melden.