Termine Dezember

24.12.2020 Weihnachten
31.12.2020 Sylvester

Vorstandssprechstunden finden im Dezember
nicht statt.
Anliegen bitte schriftlich einreichen

Gartenkalender Dezember

Pflege: Ziersträucher, -bäume und Obstbäume wärend der Winterruhe auslichten und ausholzen. Nach erstem Frost Rosenkohl ernten. Winterschutz kontrollieren und gegebenenfalls nachbessern. Knollen und Pflanzen im Winterlager kontrollieren.
Pflanzzeit:

 -

drei kerzen 350x200

Beschlußfassungen zu den Mitgliederversammlungen am 08.11.2003, 09.12.2006, 10.01.2009, 21.01.2012 und 18.03.2023

Folgende Beschlüsse gelten bis auf Widerruf:

1. Es sind im Jahr pro Garten

8 Gemeinschaftsstunden (pro Bewerber 4 Gemeinschaftsstunden)

zu leisten und bei Nichtleistung im Folgejahr pro Stunde 30,00 € zu zahlen.

Wer in der Zeit der Arbeitseinsätze bis 8.15 Uhr nicht anwesend ist, kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

 Pro Arbeitseinsatz können maximal 4 Stunden pro Parzelle geleistet werden.

Wir möchten dringend darauf aufmerksam machen, dass nur Vereinsmitglieder während der Durchführung der Arbeitseinsätze versichert sind.

Zustimmung: 131          Gegenstimmen: 0

 2. Mitgliedsbeiträge pro Jahr und Garten:   30,00 € + 5,00 € für SLK und LSK

                                               Bewerber:   15,00 €

Davon werden ab 01.01.2024 pro Parzelle 17,70 € anteiliger Vereinsbeitrag an den Stadtverband Leipzig incl. 4,50€ abgeführt, welcher gesetzt ist und damit nicht zur Beschlußfassung steht.

Zustimmung: 120          Gegenstimmen: 0    (09.12.2006)

 

3. Beitrag des Vereins pro Jahr und pro qm 0,15 €

Zustimmung: 79            Gegenstimmen: 0    (21.01.2012)

 

4. Zweckgebundenr Beitrag für die Werterhaltung des Vereinshauses pro Parzelle und Jahr 20,00 €.

Zustimmung: 122          Gegenstimmen: 9

 

5. Beitrag für die AG Ordnung und Sicherheit pro Parzelle und Jahr 4,00 €.

Zustimmung: 120          Gegenstimmen: 0    (09.12.2006)

 

6. Beitrag zur Trinkwasserentnahme ab 01.01.2009 pro Parzelle und Jahr 3,00 €.

Zustimmung: 93            Gegenstimmen: 3    (10.01.2009)

 

7. Beitrag für Rechtsbeistand des Vereins ab 01.01.2023 pro Parzelle und Jahr 5,00 €.

Zustimmung: 50            Gegenstimmen: 0    (10.01.2009)

 

8. Die gefassten Beschlüsse über zusätzlichen Verwaltungsaufwand

vom 17.11.2001 werden wie folgt neu beschlossen und gelten bis auf Widerruf.

  • (gilt auch für Elektrogemeinschaft)
    1. Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Zahlungsfristen wird bei der
    Zahlungserinnerung ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand in Höhe von
    10,00 € erhoben.
    2. Nichteinhaltung der schriftlichen Meldung der neuen Wohnanschrift
    10,00 €
    3. Bei Kündigung der Mitgliedschaft und des Kleingartenpachtverhältnisses zahlt
    der abgebende Pächter an den Verein einen Verwaltungsaufwand von
    13,00 €
    4. Die Aufnahme als Mitglied im Schreberverein „Leipzig-Lindenau“ beträgt
    13,00 €
    5. Die Bearbeitung eines gestellten Bauantrages beträgt
    10,00 €
    6. Gartenpächtern, die die vorgegebenen Ablesetermine der Elektrozähler durch
    die Sektionsleiter nicht einhalten und auch keine Information im
    Verhinderungsfall geben, wird die Elektrozufuhr unterbrochen. Durch die
    nunmehr außerplanmäßige Ablesung der Elektrozähler durch den Vorstand
    oder den Sektionsleitern fällt ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand in Höhe
    von
    30,00 € an.
    Nach Zahlung der 30,00 € wird die Energiezufuhr wieder zugeschaltet.
     
     
    Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 18.03.2023

 

 

Hinweisen möchten wir noch auf die Pflichtversicherung für jeden Pächter:

Unfallversicherung ab 01.01.2012 3,00 €
Vereinshaftpflichtversicherung (jährlich)
0,23 €

 

f. d. R. zeichnet der geschäftsführende Vorstand

Martina Dilßner
Vorsitzende

Uli Narmann
Stellvertreter

Thomas Ehrlich
Kassierer
Wolfram Schotte Schriftführer

 

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Wie das geht und was sie im Vorfeld wissen sollten erfahren Sie hier:

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