Vorstandsbeschlüsse
Beschlußfassungen zu den Wahlversammlungen am 08.11.2003, 09.12.2006, 10.01.2009, 21.01.2012 und 18.03.2023
Folgende Beschlüsse gelten bis auf Widerruf:
1. Es sind im Jahr pro Garten
8 Gemeinschaftsstunden (pro Bewerber 4 Gemeinschaftsstunden)
zu leisten und bei Nichtleistung im Folgejahr pro Stunde 30,00 € zu zahlen.
Wer in der Zeit der Arbeitseinsätze bis 8.15 Uhr nicht anwesend ist, kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Des Weiteren werden pro Garten pro Arbeitseinsatz nur 1 Person zu gelassen.
Wir möchten dringend darauf aufmerksam machen, dass nur Vereinsmitglieder während der Durchführung der Arbeitseinsätze versichert sind.
Zustimmung: 131 Gegenstimmen: 0
2. Mitgliedsbeiträge pro Jahr und Garten: | 25,00 € |
Bewerber | 15,00 € |
Davon werden pro Parzelle 14,00 € anteiliger Vereinsbeitrag an den Stadtverband Leipzig abgeführt, welcher gesetzt ist und damit nicht zur Beschlußfassung steht.
Zustimmung: 120 Gegenstimmen: 0 (09.12.2006)
3. Umlage des Vereins pro Jahr und pro qm 0,15 €
Zustimmung: 79 Gegenstimmen: 0 (21.01.2012)
4. Zweckgebundene Umlage für die Werterhaltung des Vereinshauses pro Parzelle und Jahr 20,00 €.
Zustimmung: 122 Gegenstimmen: 9
5. Umlage für die AG Ordnung und Sicherheit pro Parzelle und Jahr 4,00 €.
Zustimmung: 120 Gegenstimmen: 0 (09.12.2006)
6. Umlage zur Trinkwasserentnahme ab 01.01.2009 pro Parzelle und Jahr 3,00 €.
Zustimmung: 93 Gegenstimmen: 3 (10.01.2009)
7. Die gefassten Beschlüsse über zusätzlichen Verwaltungsaufwand
vom 17.11.2001 werden wie folgt neu beschlossen und gelten bis auf Widerruf.
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(gilt auch für Elektrogemeinschaft)1. Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Zahlungsfristen wird bei derZahlungserinnerung ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand in Höhe von10,00 € erhoben.2. Nichteinhaltung der schriftlichen Meldung der neuen Wohnanschrift10,00 €3. Bei Kündigung der Mitgliedschaft und des Kleingartenpachtverhältnisses zahltder abgebende Pächter an den Verein einen Verwaltungsaufwand von13,00 €4. Die Aufnahme als Mitglied im Schreberverein „Leipzig-Lindenau“ beträgt13,00 €5. Die Bearbeitung eines gestellten Bauantrages beträgt10,00 €6. Gartenpächtern, die die vorgegebenen Ablesetermine der Elektrozähler durchdie Sektionsleiter nicht einhalten und auch keine Information imVerhinderungsfall geben, wird die Elektrozufuhr unterbrochen. Durch dienunmehr außerplanmäßige Ablesung der Elektrozähler durch den Vorstandoder den Sektionsleitern fällt ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand in Höhevon30,00 € an.Nach Zahlung der 30,00 € wird die Energiezufuhr wieder zugeschaltet.Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 18.03.2023
Hinweisen möchten wir noch auf die Pflichtversicherung für jeden Pächter:
Unfallversicherung ab 01.01.2012 | 3,00 € |
Vereinshaftpflichtversicherung (jährlich) |
0,23 € |
f. d. R. zeichnet der geschäftsführende Vorstand
Martina Dilßner Vorsitzende |
Uli Narmann |
Thomas Ehrlich Kassierer |
Wolfram Schotte Schriftführer |